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Hygiene

Hygienepläne


Krankenhäuser sind gemäß § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Für die Kliniken unseres Verbundes sind diese in den Klinikenhandbüchern im Intranet elektronisch hinterlegt und für die Mitarbeiter zugänglich, da dieses Medium die erforderliche zeitnahe Aktualisierung (Beispiel Auftreten der „Schweinegrippe“ 2009) und Pflege der Dokumente ermöglicht.