Kennzahlen
„Miss es, oder vergiss es“ – dieser Leitspruch des Qualitätsmanagements gilt auch für das Hygienekonzept. Neben der Dokumentation und Aufzeichnung der meldepflichtigen Erkrankungen nach dem IfSG, den gesetzlichen Vorgaben der externen Qualitätssicherung nach § 136 SGB V, regelmäßigen Kontrollen und mikrobiologischen Beprobungen des Trinkwassers, Proben in den Küchenbereichen, sowie den Funktionsbereichen (z. B. OP, Endoskopie) werden strukturiert Kennzahlen zu Infektionen und Resistenzentwicklungen erhoben, verglichen und Maßnahmen abgeleitet. Hierzu zählen beispielsweise die Anzahl der MRSA-Fälle pro 1.000 Pflegetage, der prozentuale Anteil von MRSA an SA, sowie der Verbrauch von Händedesinfektionsmittel pro Pflegetag (HAND-KISS).
Ziele sind die Herstellung einer vergleichbaren und transparenten Datensammlung und deren verständliche Aufbereitung auch für die Öffentlichkeit. So muss bei der Bewertung und Interpretation von Ergebnissen erkenntlich sein, ob es sich bei einer „Infektionsrate“ um die „im Krankenhaus“ (sogenannte nosokomiale) oder „ambulant“ erworbene Infektionen handelt. Oder ob es sich bei der Anzahl der Keimbefunde um eine „Besiedlung“ ohne Krankheitswert, oder Infektion mit Krankheitswert handelt.

